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Berufsbeistandschaft (Kindes-und Erwachsenenschutz)

Menschen in ausserordentlichen Situationen brauchen besondere Unterstützung.  Wenn wegen einer geistigen Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder eines Schwächezustandes, der in der Person liegt, wichtige Angelegenheiten nicht oder nur teilweise erledigt werden können, setzt die KESB eine Beistands-Person ein. Die Berufsbeiständin/der Berufsbeistand steht den Menschen im Auftrag der KESB bei und  beachtet sorgfältig den Auftrag der ihr übertragen wurde.

Im Zentrum des Kindesschutzes steht das Wohl des Kindes. Sie beachten die Grundrechte der Kinder und sorgen dafür, dass die Grundbedürfnisse von Kindern gewährleistet sind, damit eine normale kindliche Entwicklung möglich ist.

 

Sie

  • kennen die Grenzen Ihrer Möglichkeiten nicht und finden sich in Ihren Handlungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt.
  • können Ihre persönlichen, administrativen oder finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selber besorgen.
  • brauchen jemanden, der Ihre Finanzen verwaltet und Ihre Interessen oder Rechte wahrnimmt oder vertritt.
  • haben Fragen zur Feststellung der Vaterschaft.
  • haben immer wieder Auseinandersetzungen wegen des Besuchsrechts.
  • brauchen über längere Zeit Unterstützung, Beratung, Begleitung in Erziehungsfragen.
  • Ihr Kind benötigt Schutz. 

Wir

  • setzten uns für Ihre Interessen ein in alltäglichen Fragen wie Wohnen, Ausbildung, Arbeit, Gesundheit, Versicherungen etc. 
  • Vertreten Sie in wichtigen Angelegenheiten und nehmen Ihre Rechte wahr gegenüber Arbeitgebern, Behörden, Sozialversicherungen, Vermietern etc. verwalten Ihre Finanzen und erledigen administrative Aufgaben. 
  • klären die Vaterschaft ab und unterstützen Sie in Fragen des Unterhalts. 
  • unterstützen Sie bei der Ausübung des Besuchsrechts.
  • beraten und unterstützen Sie in Erziehungsfragen und in Ihrer Sorge um Ihr Kind. 
  • Vermitteln fachliche und finanzielle Unterstützung für Ihre spezielle Lebenssituation.
     

Mitarbeiter Berufsbeistandschaft